|
|||||
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau Referendariat im Landgerichtsbezirk Passau 1996 Zulassung als Rechtsanwältin von 1996 - 2000 Tätigkeit in einer 2001 Gründung der Kanzlei Engel & Reinhard 2001 Verleihung des Titels "Fachanwältin für Familienrecht" |
|||||
Rechtsanwältin Astrid Engel ist vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. Dieses Rechtsgebiet bezeichnet sämtliche mit der Trennung und der Scheidung zusammenhängende Rechtsfragen, insbesondere die Unterhaltsregelung, das Güterrecht/ Vermögensauseinandersetzung, die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zwischen Eltern und Kindern sowie den Versorgungsausgleich. Frau Rechtsanwältin Engel ist Ihnen auch bei der Erstellung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung behilflich. | |||||
Ergänzt wird ihr Tätigkeitsbereich neben dem allgemeinen Zivilrecht auch durch die Beratung und das Erstellen von Patienten-, Vorsorge- und Betreuungsverfügungen sowie die erbrechtliche Beratung. | |||||
Rechtsanwältin Engel vertritt selbstverständlich auch Ihre Interessen vor Gericht. | |||||
Mit einer Berufserfahrung von über 20 Jahren kann Rechtsanwältin Engel auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen, welcher sich auch in der Fähigkeit angemessener Sensibilität und notwendigem Einfühlungsvermögen zeigt. |